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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BREMER BÄDER GMBH (AGB)

Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurde bei den jeweiligen Formulierungen die männliche Form gewählt. Diese schließt alle Geschlechter gleichermaßen mit ein.

HAUS- UND BADEORDNUNG

1.1 Allgemeines
1.1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der allgemeinen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie ist für alle Badegäste verbindlich und setzt gegenseitige
Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung der Einrichtungen voraus.
1.1.2 Mit dem Betreten des Betriebsgeländes, spätestens jedoch mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Haus- und Badeordnung, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und alle weiteren Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Bremer Bäder GmbH (z. B. Pandemie-Bedingungen)
anerkannt.
1.1.3 Das Hausrecht wird durch die Mitarbeiter der Bremer Bäder GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt zu befolgen sind.
Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, haften bei schuldhaftem Verstoß für Schäden und Reinigungskosten und können vorübergehend
oder dauerhaft des Bades und des Grundstückes der Bremer Bäder GmbH verwiesen werden. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. Dem Nutzer
des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das
vollständige Eintrittsgeld.
1.1.4 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben der DSGVO werden
eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer
weiteren Speicherung entgegenstehen.
1.1.5 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von
Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Bremer Bäder
GmbH erlaubt.
1.1.6 Die gewerbsmäßige Erteilung von Schwimmunterricht und Kursen ist nur nach Genehmigung durch die Bremer Bäder GmbH erlaubt. Hierüber ist ein
gesonderter Vertrag abzuschließen (siehe 1.7).
1.1.7 Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar. Zudem sind diese auch auf der
Homepage www.bremer-baeder.de einzusehen.

1.2 Öffnungszeiten
1.2.1 Einschränkung der Öffnungszeiten - Die Bremer Bäder GmbH kann die Benutzung des Bades bzw. von Teilbereichen sowie die Badezeit durch Aushang an
der Kasse und/oder im Eingangsbereich des Bades einschränken. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein
Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
1.2.2 Kassenschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Die Becken sind 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Die Bremer Bäder GmbH
kann durch Aushang an der Kasse und/oder im Kassenbereich andere Vorgaben bekannt geben.
1.2.3 Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere
Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
1.2.4 Das Früh-, bzw. Spätschwimmen findet in folgenden Bädern außerhalb der Kassenzeiten statt: Südbad, Horner Bad, Freizeitbad Vegesack, Schloßparkbad
sowie den Freibädern. Die Bremer Bäder GmbH kann in Ausnahmefällen davon abweichen und diese Abweichungen bekannt geben.

1.3 Zutritt
1.3.1 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsnachweises sein. Anderenfalls wird bei Kontrolle ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Dem Badegast bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger angefallen
sind. Alle Eintrittsmedien (Karte, Transponder-Armband oder Kassenbon) berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades innerhalb des bei der Buchung
gewählten Zeitraums. Dies gilt nicht für Mehrfachkarten (Kurskarten in Bädern mit ausschließlichem Kursbetrieb, Ferientickets o.ä.). Die Eintrittsmedien verlieren
bei Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.
1.3.2 Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte erhalten nach Vorlage eines amtlichen Ausweises einen Eintritt zu einem
gesonderten Preis. Die Preise können für diese Kategorien unterschiedlich sein.
1.3.3 Gelöste Eintrittsmedien werden nicht zurückgenommen. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Badegast nachweist, dass das
Eintrittsmedium aufgrund von Umständen, die der Badegast nicht beeinflussen konnte, nicht genutzt werden konnte oder die Nichtnutzung des Eintrittsmediums
von der Bremer Bäder GmbH verschuldet wurde. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
1.3.4 Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer (Voraussetzung, um als Schwimmer anerkannt zu werden, ist mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen
Bronze) ist die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erforderlich, ohne die sie Gelände und Einrichtungen der Bremer Bäder GmbH nicht betreten oder
benutzen dürfen. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
1.3.5 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen können, ist die Nutzung der Bäder nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
1.3.6 Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
- Personen, die unter meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten gem. § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz leiden.
1.3.7 Die Mitnahme von Tieren ist nur erlaubt, wenn es sich bei dem jeweiligen Tier im Einzelfall um ein für den Badbesuch des Gastes erforderliches Hilfstier
handelt, andere Gäste nicht gefährdet werden und die hygienischen Erfordernisse der jeweiligen Einrichtung das Mitführen zulassen. In keinem Fall dürfen
Hilfstiere mit in das Wasser genommen werden. Entsprechende Verschmutzungen durch das Hilfstier sind zu beseitigen.

1.4 Benutzung
1.4.1 Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass er sich selbst und andere (zum Beispiel durch Apnoetauchen) nicht gefährdet oder belästigt. Rauchen (auch das
Rauchen von E-Zigaretten und Verdampfern) ist in den Hallenbädern sowie Saunaanlagen verboten und in den Freibädern nur innerhalb der dafür vorgesehenen
Bereiche gestattet.
1.4.2 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von
alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
1.4.3 Das Mitführen von Waffen, Werkzeugen und gefährlichen Gegenständen (z. B. Glasflaschen oder anderen Glasbehältnissen) ist nicht gestattet.
1.4.4 Die Nutzung von Video-/Fotokameras, Fotohandys, Drohnen sowie Tablet-PCs sind im Bad nicht gestattet. Die Nutzung von Fotohandys o.ä. ist im
Eingangsbereich lediglich zur Ticketkontrolle gestattet. Insbesondere ist eine Nutzung von Kameras und Handys im Umkleide-, Sanitärbereich, in der Sauna und
Schwimmhalle nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse kann eine Ausnahmeregelung bei der Bremer Bäder GmbH beantragt werden.
1.4.5 In den Schwimmbereichen ist die allgemein übliche Badekleidung ohne Taschen (Unterwäsche zählt nicht zur üblichen Badebekleidung) vorgeschrieben.
Babys und Kleinkinder haben Schwimmwindeln zu tragen. Diese hat insbesondere den hygienischen Anforderungen eines Bades, den Anforderungen an die dortige
Verkehrssicherheit für den Schwimmer und Dritte sowie den Anforderungen zum Schutz der Filteranlagen zu genügen.
1.4.6 Aus hygienischen Gründen dürfen Duschräume, Barfußgänge und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten und die Becken nur nach gründlicher
Körperreinigung benutzt werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
Die Verwendung von Seife oder Ähnlichem ist nur in den Duschräumen gestattet.
1.4.7 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten
des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
1.4.8 Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
1.4.9 Sport- und Spielgeräte (z.B. Flossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräte) dürfen nur verwendet werden, soweit das Aufsichtspersonal vorab seine Zustimmung
erteilt hat.
1.4.10 Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten und kenntlich gemachten Bereiche nutzen. Schwimmhilfen sind ausschließlich in diesen Bereichen
zulässig.

1.5 Haftung
1.5.1 Die verschuldensunabhängige Haftung der Bremer Bäder GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die
auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Die Bremer Bäder GmbH haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig¬keit (auch ihrer
Erfüllungsgehilfen) wobei sie hiervon abweichend auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht (sog.
Kardinalpflichten), und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bremer Bäder GmbH
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind Pflichten,
die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf die der Badegast berechtigterweise vertraut.
1.5.2 In den Bremer Bädern werden Garderobenschränke und/oder Wertfächer zur Verfügung gestellt. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/
oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderoben¬schränken und
Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sicher aufzubewahren. Dem
Badegast wird grundsätzlich empfohlen, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen.
1.5.3 Bei Verlust von Schlüsseln, Transpondern und anderen Eintrittsmedien ist eine Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand in Höhe von bis zu 75,00 Euro zu
entrichten. Dem Badegast bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger
angefallen sind.
Vor Aushändigung der im abschließbaren Schrank verwahrten Gegenstände ist in jedem Fall vorab die Bearbeitungsgebühr zu entrichten und das Eigentum an den
Gegenständen im Schrank nachzuweisen. Sofern der Schlüssel wiedergefunden wird und der Bremer Bäder GmbH keine Kosten entstanden sind, wird die Gebühr
erstattet.
1.5.4 Fundgegenstände sind an der Kasse oder bei der Betriebsleitung abzugeben. Sie werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

1.6 Besondere Einrichtungen
In besonderen Betriebsteilen wie z. B. Saunas, Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen wie z. B.
Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen und anderen gelten zusätzlich die dort aushängenden Bestimmungen bzw.
Nutzungsbeschränkungen.

1.7 Veranstaltungen sowie Anmietung/Überlassung von Wasserfläche
Bei Veranstaltungen sowie Anmietung/Überlassung von Wasserfläche an Dritte gelten zusätzlich die im Vertrag festgelegten Bestimmungen bzw.
Nutzungsbeschränkungen.

1.8 Ausnahmen
Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es
einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

2. KURSBEDINGUNGEN FÜR AQUAFITNESS, SPORTLICHES SCHWIMMEN UND TROCKENFITNESS

2.1 Anmeldung
2.1.1 Für das gesamte Kursangebot der Bremer Bäder GmbH gelten darüber hinaus diese Geschäftsbedingungen und alle weiteren Bestimmungen zur
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Bremer Bäder GmbH (z. B. Pandemie-Bedingungen), die bei Vertragsabschluss eingesehen werden können und
auch per Aushang zugänglich sind. Sie werden bei der schriftlichen Anmeldung oder beim Erwerb einer Einzelkarte (wenn angeboten) anerkannt und sind somit
Vertragsbestandteil.
2.1.2 Die Anmeldung für AquaTraining, Sportliches Schwimmen und Trockenfitness ist bei der Bremer Bäder GmbH schriftlich vorzunehmen.
2.1.3 Kursteilnehmer können sich entweder für einen Kurs, mehrere aufeinander folgende Kurse (max. 4 innerhalb eines Kalenderjahres) oder zum Jahresbeginn
für ein Kalenderjahr anmelden. Für Teilnehmer laufender Kurse, die am letzten Kurstermin der Staffel teilnahmeberechtigt sind, ist während eines bestimmten
Zeitraums ein Platz für den Folgekurs reserviert. Sollte die Kursgebühr nicht innerhalb dieses Zeitraumes entrichtet werden, wird die Reservierung aufgehoben und
der freie Platz an andere Interessenten verkauft.

2.2 Kursgebühren
Bei der Anmeldung sind die aktuellen Kursgebühren im Voraus zu entrichten. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung bzw. ein Eintrittsmedium, das zur
Teilnahme am gebuchten Kurs berechtigt.

2.3 Kursteilnahme
2.3.1 Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Das Eintrittsmedium/die Anmeldebestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.
2.3.2 Das Eintrittsmedium für die Kurse ist nicht personengebunden. Wenn ein Kursteilnehmer an einem Termin nicht teilnimmt, kann eine andere Person mit dem
Eintrittsmedium an dieser Kurseinheit teilnehmen.
2.3.3 Bei unberechtigter Teilnahme (z.B. ungültigem Eintrittsmedium) ist ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 50,00 Euro von dem Inhaber des Eintrittsmediums zu
zahlen, es sei denn, dass diesem kein Verschulden am Missbrauch der Karte zur Last gelegt werden kann. Dem Karteninhaber bleibt in diesem Fall der Nachweis
gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger angefallen sind.
Die Bremer Bäder GmbH behält sich vor, den Inhaber des Eintrittsmediums bei Zuwiderhandlung oder bei wiederholtem, grobem Missbrauch von der Teilnahme
auszuschließen und das Eintrittsmedium für die Kurse gegen anteilige Erstattung zurückzuverlangen.
2.3.4 Auf Wunsch stellt die Bremer Bäder GmbH eine gebührenpflichtige Teilnahmebestätigung für die Kursteilnahme aus.
Die Bremer Bäder GmbH übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.
2.3.5 Der Kursteilnehmer ist berechtigt, das Bad 30 Minuten vor Kursbeginn zu betreten und muss es 30 Minuten nach Kursende wieder verlassen haben. Eine
Nutzung der Schwimmbecken ist nur für die Dauer des gebuchten Kurses gestattet, wenn kein zusätzliches Ticket zum Schwimmen erworben wurde.
2.3.6 Hat der Kursteilnehmer die gebuchte Kurseinheit nicht genutzt, verfällt die nicht genutzte Kurseinheit.
2.3.7 Die Bremer Bäder GmbH behält sich vor, abweichende Bedingung festzulegen und auszuhängen, wenn diese erforderlich sind.

2.4 Kursstornierung durch die Bremer Bäder GmbH
Wird die zuvor von der Bremer Bäder GmbH festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn nicht erreicht, ist die Bremer
Bäder GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen berechtigt, den Kurs abzusagen. Bereits entrichtete Kursgebühren werden abzüglich der Gebühr für die bereits
stattgefundenen Kurseinheiten in voller Höhe erstattet.

2.5 Erstattung in besonderen Fällen
2.5.1 Treten krankheitsbedingte Umstände ein, aufgrund derer der Teilnehmer langfristig keine Leistung der Bremer Bäder GmbH in Anspruch nehmen kann,
kann die Bremer Bäder GmbH die Erstattung der anteiligen Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro per Überweisung vornehmen.
Voraussetzung für die Erstattung ist die Meldung des Umstandes innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Erkrankung sowie eine entsprechende
Bescheinigung und die Rückgabe der Kurskarte im Original. Dem Teilnehmenden bleibt in diesem Fall der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen bzw. ein Schaden
überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger angefallen sind.
2.5.2 Eine Erstattung der Kursgebühren bei Rücktritt aus anderen Gründen ist grundsätzlich nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich und erfolgt per Gutschrift.
In einem solchen Fall wird wie folgt erstattet:
Rücktritt bis
- zwei Wochen vor Kursbeginn ->90 % Erstattung der Kursgebühr
- eine Woche vor Kursbeginn ->75 % Erstattung der Kursgebühr
Der Teilnehmer ist berechtigt eine Ersatzperson zu stellen, sofern eine Umbuchung vom Teilnehmer auf eine Ersatzperson ohne zusätzliche Kosten möglich ist.

2.6 Haftung bei Verlust des Kurs-Eintrittsmediums
2.6.1. Ein Verlust des Eintrittsmediums ist umgehend bei der Bremer Bäder GmbH anzuzeigen. Auf Verlangen ist ein Nachweis darüber vorzulegen. Dies ist in allen
Bädern (Kursbäder ausgenommen) möglich. Den ggf. entstandenen Schaden bis zum Zeitpunkt der Sperrung erstattet die Bremer Bäder GmbH nicht.
2.6.2. Sobald der Verlust des Eintrittsmediums angezeigt wurde, sperrt die Bremer Bäder GmbH das Eintrittsmedium (spätestens mit Ablauf des auf die Anzeige
folgenden nächsten Arbeitstages - die Sperrung ist an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich).
2.6.3 Im Verlustfall wird ein Ersatz-Eintrittsmedium gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt.

3. KURSBEDINGUNGEN FÜR BABY- UND KLEINKINDSCHWIMMEN SOWIE SCHWIMMKURSE (INKL. INTENSIVSCHWIMMKURSEN)

3.1 Anmeldung
3.1.1 siehe 2.1.1
3.1.2 Die Anmeldung für das Baby- und Kleinkindschwimmen und zu Schwimmkursen ist bei der Bremer Bäder GmbH schriftlich vorzunehmen.

3.2 Kursgebühren
3.2.1 siehe 2.2
3.2.2 In den Kursen Babyschwimmen und Kleinkindschwimmen ist eine Begleitperson in der Kursgebühr inbegriffen.

3.3 Kursteilnahme
3.3.1 siehe 2.3.1
3.3.2 Das Eintrittsmedium für die Kurse Baby-, Kleinkindschwimmen und die Schwimmkurse ist personengebunden und nicht übertragbar.
Die Teilnahme an den Kursen Baby-, Kleinkindschwimmen und an den Schwimmkursen erfolgt auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. auf
eigene Verantwortung im Falle von Erwachsenenschwimmkursen.
Bei den Schwimmkursen haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind außerhalb des Unterrichts zu tragen. Die Bremer Bäder GmbH übernimmt die
Aufsichtspflicht für das teilnehmende Kind ausschließlich ab dem vorgegebenen Sammelpunkt für die festgelegte Zeit des Schwimmkurses.
Der Schwimmkurs für die Kinder findet ohne Eltern statt.
Bei Baby- und Kleinkindschwimmkursen haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind während und außerhalb des Unterrichts zu tragen. Für jedes am
Baby- oder Kleinkindschwimmen teilnehmende Kind muss daher eine Begleitperson am Kurs teilnehmen.
Eltern haben sich vor Kursbeginn mit ihrem Kinderarzt über die Teilnahme des Kindes abzustimmen.
3.3.3 siehe 2.3.3
3.3.4 siehe 2.3.4
3.3.5 siehe 2.3.5
3.3.6 Kinder, die ihre Ausscheidungen noch nicht verlässlich kontrollieren können, haben im Wasser
geeignete Hilfsmittel (z.B. Schwimmwindeln) zu tragen.

3.4 Kursstornierung
Siehe 2.4

3.5 Erstattung in besonderen Fällen
Hat der Kursteilnehmer den gebuchten Platz nicht genutzt, verfällt die nicht genutzte Kurseinheit. Darüber hinaus gelten die Bedingungen wie in Punkt 2.5.1 bis 2.5.2.
3.6 Haftung bei Verlust des Kurs-Eintrittsmediums
Siehe 2.6

4. BÄDERKARTE

4.1 Servicebeschreibung
4.1.1 An den Kassen der Bremer Bäder GmbH kann auf Antrag eine Geldwertkarte („Bäderkarte“) erworben werden. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag
ausgefüllt werden. Die Pflichtfelder sind dabei zwingend vom Bäderkarten-Interessenten auszufüllen. Die Bäderkarte wird gegen ein Pfand von 3,00 Euro
überlassen, sie bleibt Eigentum der Bremer Bäder GmbH. Die Bäderkarte kann frühestens ab einem Monat nach dem Kauf zurückgegeben werden.
4.1.2 Mit der Bäderkarte können bargeldlos die im Formular aufgezeigten Leistungen bezahlt werden. Aufladebeträge sind von mindestens 35,00 Euro
bis maximal 999,00 Euro möglich (Änderungen vorbehalten). Für die jeweilige Rabattstufe sind Mindestbeträge einzuzahlen. Diese Beträge verbleiben
als Guthaben auf der Karte. Wer die Bäderkarte als Zahlungsmittel nutzt, bekommt entsprechend seiner gewählten Aufladevariante einen Rabatt auf die
Eintrittspreise der Schwimmbäder und Saunabetriebe (Sauna nicht bei „Bäderkarte Bronze“) der Bremer Bäder GmbH. Beim Erwerb von Kursstaffeln mit der
Bäderkarte kann die Bremer Bäder GmbH ausschließlich dem Karteninhaber darüber hinaus eine Ermäßigung gewähren (nicht bei „Bäderkarte Bronze“).
Die Bäderkarte ist in allen Bädern der Bremer Bäder GmbH nutzbar (Ausnahme: Bäder mit ausschließlichem Kursangebot). Die Preise und Rabattsysteme
sowie Nutzungsbedingungen sind der jeweils gültigen Preistafel laut Aushang bzw. Formularen zu entnehmen.
4.1.3. Die Rabatte gelten nicht für ermäßigte Einzeleintritte (z.B. Kurzschwimmtickets, Kindertickets), Aktionspreise, Familienkarten, Jahreskarten,
Präventionskurse, Schwimmkurse, die Eissporthalle Paradice (Änderungen vorbehalten). In der Eissporthalle Paradice und im Bremer Bäder-Shop kann die
Bäderkarte zum Bezahlen genutzt werden.

4.2 Aufladen und Entladen der Bäderkarte
4.2.1 Der Karteninhaber kann die Bäderkarte an den Kassen der Bremer Bäder GmbH durch Bareinzahlung oder Zahlung mittels EC-Karte aufladen.
Der aufgeladene Betrag wird bei der Bremer Bäder GmbH gespeichert und rechnerisch verwaltet.
4.2.2 Der Karteninhaber kann unter verschiedenen Bäderkarten wählen, welche unterschiedliche Rabatte der regulären Eintrittspreise des jeweiligen
Bades für das Schwimmen und für den Saunabereich zur Folge haben. Die Bäderkarten können zeitlich unbegrenzt wieder aufgeladen werden, jeweils zu
den Konditionen der ursprünglich gewählten Bäderkarte. Wenn der Karteninhaber nach Entladung der Bäderkarte die Rabattierung der jeweils gewählten
Bäderkarte weiterhin in Anspruch nehmen möchte, muss dieser den der gewählten Bäderkarte entsprechenden Mindestbetrag einzahlen. Der Karteninhaber
hat aber die Möglichkeit, eine andere Bäderkarte mit einem anderen Rabatt und einem anderen Mindestbetrag zu wählen.
4.2.3 Eine Rückgabe der Bäderkarte ist nur möglich, wenn Umstände eintreten, aufgrund derer der Teilnehmer die Bäderkarte in den nächsten drei Jahren
nicht nutzen kann (z. B. chronische Krankheit oder Umzug an einen Ort mit mehr als 25 km Entfernung zum Bad). In diesem Fall kann die Bremer Bäder GmbH
die Erstattung des Restguthabens abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro vornehmen, sofern eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.

4.3 Zahlungsvorgang mittels Bäderkarte
Bei der Zahlung mit der Bäderkarte ist keine PIN-Nummer erforderlich. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der in der Bäderkarte gespeicherte
Betrag um den verfügten Betrag.

4.4 Haftung bei Verlust der aufgeladenen Bäderkarte
4.4.1. Ein Verlust der Bäderkarte ist umgehend bei der Bremer Bäder GmbH anzuzeigen. Auf Verlangen ist ein Nachweis darüber vorzulegen. Dies ist in allen
Bädern (Kursbäder ausgenommen) möglich. Den ggf. entstandenen Schaden bis zum Zeitpunkt der Sperrung erstattet die Bremer Bäder GmbH nicht.
4.4.2. Sobald der Verlust der Bäderkarte angezeigt wurde, sperrt die Bremer Bäder GmbH die Bäderkarte (spätestens mit Ablauf des auf die Anzeige
folgenden nächsten Arbeitstages - die Sperrung ist an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich).
4.4.3 Im Verlustfall wird das Restguthaben der ursprünglichen Karte gegen ein Pfand von 3,00 Euro auf eine neue Bäderkarte übertragen. Diese wird gegen
eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt.
4.4.4 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, behält sich die Bremer Bäder GmbH vor, keine
weiteren Bäderkarten auszustellen. In solch einem Fall wird das Restguthaben abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro ausgezahlt.

5. ZU ERWERBENDE GUTSCHEIN-WERTKARTEN UND GESCHENKGUTSCHEINE

5.1 Allgemeines
5.1.1 Gutschein-Wertkarten oder Geschenkgutscheine können an allen Kassen der Bremer Bäder GmbH, dem Bremer Bäder-Shop und der Bremer
Eissporthalle Paradice (ausgenommen der Kursbäder) ab einem Wert von 10,00 Euro gekauft werden.
5.1.2 Ausgegebene Gutschein-Wertkarten können als Zahlungsmittel für alle Produkte, Shop-Artikel, Eintritte, Kurse und sonstigen Angebote der Bremer
Bäder GmbH eingesetzt werden.
5.1.3 Der Wert einer Gutschein-Wertkarte oder eines Geschenkgutscheines kann nicht in Bargeld eingelöst werden. Restbeträge werden grundsätzlich nicht
ausbezahlt, sondern ausschließlich beim Kauf von Produkten der Bremer Bäder GmbH in Höhe des Restbetrages auf den Produktpreis angerechnet.
5.1.4 Gutschein-Wertkarten und Geschenkgutscheine beinhalten keine Rabatte. Es gelten die jeweiligen Preise, die an dem Datum des Einlösetages gültig sind.

5.2 Nutzungsbedingungen
5.2.1 Gutschein-Wertkarten sind frei übertragbar und nicht personalisiert. Beim Verkauf werden keine persönlichen Daten des Käufers erfasst.
5.2.2 Das Kaufdatum und der Wert einer Gutschein-Wertkarte ist an den Kassen der Bäder anhand eines Barcodes hinterlegt und kann erfragt werden.
5.2.3 Bei Verlust einer Gutschein-Wertkarte oder eines Geschenkgutscheins erfolgt keine Erstattung durch die Bremer Bäder GmbH. Gutschein-Wertkarten
und Geschenkgutscheine sind nicht versichert.
5.2.4 Die Gutschein-Wertkarten und Geschenkgutscheine ist ab Ende des Jahres, in dem sie erworben wurden, 3 Jahre lang gültig. Ausgenommen hiervon
sind Gutscheine mit vermerkter Befristung.
5.2.5 Ist eine Gutschein-Wertkarte oder ein Geschenkgutschein infolge einer Beschädigung zur Benutzung nicht mehr geeignet, behält sich die Bremer Bäder
GmbH vor, aus Kulanz einen neuen Gutschein auszustellen, sofern der wesentliche Inhalt der Gutschein-Wertkarte oder des Geschenkgutscheins noch mit
Sicherheit erkennbar ist.

6. ONLINE-TICKETSHOP
Bitte beachten Sie die gesonderten AGB des Online-Ticketshops.

7. SAUNA
Bitte beachten Sie die Aushänge in den Saunaanlagen (Hallenbad Huchting, Südbad, Freizeitbad Vegesack).

8. SOLARIEN
Bitte beachten Sie die Aushänge in den Solarien (Freizeitbad Vegesack, Vitalbad).

9. SCHULSCHWIMMEN
Bitte beachten Sie dazu weitere gesonderte Regelungen für die Schulen.

10. GÜLTIGKEIT
Diese Regelungen treten mit Aushang im Kassen- und/oder Eingangsbereich in Kraft und ersetzen alle vorigen Fassungen.

Gültig ab Januar 2024